Ziel des Fernlehrgangs
Das Ziel dieses Fernlehrgangs ist: Vermittlung von vertieften Kenntnissen aus den Bereichen Betreuungsrecht, Betreuungsverfahren, Sozialrecht, betreuungsrelevante Krankheitsbilder und Berufsethiik
Abschluss des Fernlehrgangs
keine Prüfung
Voraussetzungen zur Teilnahme
Hochschul- oder Fachhochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis; es sollen mindestens drei Betreuungsfälle gerichtlich übertragen worden sein; technische Voraussetzung: Internet-Zugang
Voraussetzungen zur Prüfung
entfällt
Inhalte des Fernlehrgangs
Grundlagen Sozialrecht – Betreuungsrelevante Krankheitsbilder – Grundlagen der rechtlichen Betreuung – Betreuungsrecht und Aufgabenkreise – Grundlagen Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht, Strafrecht – Betreuungsverfahren und Unterbringung – Vergütung und Vertiefung Betreuungsverfahren – Ethik und Reflexion in der Betreuungspraxis – Lehrgangsmaterial: 11 Lehrbriefe
Dauer des Fernlehrgangs
Selbstlernphasen: 968 Zeitstunden
9 Monate Lehrgangsdauer. Wöchentlicher Lernaufwand: 25 Stunden
Begleitender Unterricht: 16 Unterrichtsstunden
ein fakultatives zweitägiges Präsenzseminar von insgesamt 16 Stunden
Fernlehrgangsgebühren
Fernlehrgangsgebühren: 1.598,00€ (9 Raten à 177,56€)
Gesamtkosten: 1.598,00€
Die Seminarkosten sind in den Lehrgangskosten enthalten.